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Steuerrechtliche Fehler beim Grundstückskauf vermeiden

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Grundstückskauf: Vermeiden Sie teure steuerrechtliche Fehler!

15

Minutes

Johanna Hoffmann

Experte für Grundstücke bei Auctoa

2025-02-21T23:59:59.952+01:00

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Johanna Hoffmann

Experte für Grundstücke bei Auctoa

Der Kauf eines Grundstücks ist eine große Investition. Vermeiden Sie unnötige Kosten durch steuerrechtliche Fehler. Wir zeigen Ihnen, wie Sie legal Steuern sparen können, von der optimalen Vertragsgestaltung bis zur Nutzung von Freibeträgen. Benötigen Sie individuelle Beratung? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die getrennte Betrachtung von Grundstückskauf und Bauvertrag kann die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, indem sie nur auf den Grundstückspreis anfällt. Achten Sie auf eine 'Schamfrist' von mindestens sechs Monaten und unterschiedliche Vertragspartner.

Durch die separate Ausweisung beweglicher Gegenstände im Kaufvertrag einer bestehenden Immobilie lässt sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer verringern. Der Wert sollte jedoch nicht mehr als 15 % des gesamten Kaufpreises betragen.

Selbstständige und Vermieter können die Grunderwerbsteuer steuerlich geltend machen, was die Gesamtsteuerlast reduziert. Informieren Sie sich über die aktuellen Steuersätze in Ihrem Bundesland und nutzen Sie mögliche Förderprogramme.

Erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Tricks und fundiertem Wissen bares Geld beim Grundstückskauf sparen können. Vermeiden Sie kostspielige Fehler und sichern Sie sich die besten Steuervorteile. Jetzt informieren!

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Grundstückskauf: Steuerfehler kosten Sie bares Geld

Grundstückskauf: Steuerfehler kosten Sie bares Geld

Überblick über die Grunderwerbsteuer (GrESt) und ihre Bedeutung

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und wird vom jeweiligen Bundesland erhoben. Die Höhe der GrESt variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer ist ein wesentlicher Faktor bei den Nebenkosten eines Grundstückskaufs und sollte daher bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden. Mehr Informationen zur gesetzlichen Grundlage der Grunderwerbsteuer finden Sie auf Wikipedia.

Warum ist die Vermeidung von Fehlern wichtig?

Fehler beim Grundstückskauf können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Eine falsche Berechnung der Grunderwerbsteuer oder das Übersehen von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kann zu unnötig hohen Steuerzahlungen führen. Im schlimmsten Fall kann es zu Nachzahlungen, Zinsen oder sogar zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt kommen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Grundstückskauf umfassend über die steuerlichen Aspekte zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick.

Die finanziellen Auswirkungen von Fehlern bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer können beträchtlich sein. Da die Steuer auf den gesamten Kaufpreis erhoben wird, können bereits kleine Fehler in der Bewertung des Grundstücks oder der Immobilie zu hohen Nachzahlungen führen. Zudem können Zinsen auf die nachzuzahlende Steuer anfallen, was die finanzielle Belastung zusätzlich erhöht. Es ist daher unerlässlich, alle relevanten Faktoren bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer sorgfältig zu berücksichtigen und sich bei Unsicherheiten professionell beraten zu lassen. Informieren Sie sich über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer.

Neben den finanziellen Risiken können Fehler beim Grundstückskauf auch rechtliche Konsequenzen haben. So kann beispielsweise ein fehlerhafter Kaufvertrag angefochten werden, was im schlimmsten Fall zur Rückabwicklung des Kaufs führen kann. Auch Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind keine Seltenheit, wenn es um die Auslegung von steuerlichen Vorschriften geht. Um diese Risiken zu minimieren, ist es ratsam, den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt oder Steuerberater prüfen zu lassen. Dies ist besonders wichtig, um das Grundbuch richtig zu verstehen und anzuwenden.

Steuerlast senken: Grundstück und Gebäude getrennt erwerben

Getrennter Erwerb von Grundstück und Gebäude

Eine Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren, besteht darin, Grundstück und Gebäude getrennt zu erwerben. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen und anschließend ein Haus darauf bauen möchten. Durch die separate Betrachtung von Grundstückskauf und Bauvertrag fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an, nicht aber auf die Baukosten. Achten Sie darauf, dass zwischen dem Grundstückskauf und dem Bauvertrag eine gewisse Zeitspanne liegt (sogenannte 'Schamfrist'), um den Eindruck einer wirtschaftlichen Einheit zu vermeiden. Eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten wird empfohlen. Mehr dazu finden Sie hier.

Um eine wirtschaftliche Einheit zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass unterschiedliche Vertragspartner für den Grundstückskauf und den Bauvertrag auftreten. Zudem ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung wichtig, um jegliche Verknüpfungen zwischen den beiden Verträgen zu vermeiden. So sollten beispielsweise keine Klauseln enthalten sein, die den Bauvertrag an den Grundstückskauf koppeln oder umgekehrt. Eine klare Trennung der Verträge ist entscheidend, um die Grunderwerbsteuer zu minimieren. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Optimierung durch Ausweis beweglicher Gegenstände

Beim Kauf einer bestehenden Immobilie können Sie die Grunderwerbsteuer reduzieren, indem Sie bewegliche Gegenstände (Inventar) separat im Kaufvertrag ausweisen. Dazu gehören beispielsweise Einbauküchen, Saunen oder andere Einrichtungsgegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Der Wert dieser Gegenstände wird dann nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen. Es ist jedoch wichtig, dass die Bewertung der beweglichen Gegenstände realistisch ist und dem tatsächlichen Wert entspricht. Das Finanzamt prüft diese Angaben in der Regel sehr genau. Achten Sie auf eine korrekte Kalkulation des Grundstückswerts.

Es gibt jedoch auch Grenzen bei der Inventarabsetzung. So sollte der Wert der beweglichen Gegenstände nicht mehr als etwa 15 % des gesamten Kaufpreises betragen. Andernfalls kann das Finanzamt einen Nachweis über den tatsächlichen Wert der Gegenstände verlangen. Zudem bestehen Dokumentationspflichten gegenüber dem Finanzamt. Sie müssen in der Lage sein, den Wert der beweglichen Gegenstände nachzuweisen, beispielsweise durch Rechnungen oder Gutachten. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich, um die Inventarabsetzung erfolgreich geltend zu machen. Mehr Informationen zur Absetzung von beweglichen Gegenständen finden Sie bei Finanztip.

Steuererklärung optimieren: Vorteile für Selbstständige und Vermieter nutzen

Abzugsfähigkeit der GrESt als Betriebsausgabe

Selbstständige und Freiberufler können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn sie das gekaufte Grundstück oder die Immobilie für betriebliche Zwecke nutzen. Dies gilt beispielsweise für Gewerbetreibende, die ein Bürogebäude oder eine Produktionshalle erwerben. Voraussetzung ist, dass das Grundstück oder die Immobilie überwiegend betrieblich genutzt wird. Bei einer teilweisen Nutzung muss im Kaufvertrag klar zwischen der privaten und der betrieblichen Nutzung abgegrenzt werden. Die Grunderwerbsteuer kann dann anteilig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Für Selbstständige ist es wichtig, die Nutzung des Grundstücks für betriebliche Zwecke nachzuweisen. Dies kann beispielsweise durch eine detaillierte Beschreibung der betrieblichen Tätigkeit und der Nutzung des Grundstücks erfolgen. Zudem sollte im Kaufvertrag klar zwischen der privaten und der betrieblichen Nutzung abgegrenzt werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich, um die Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe nachzuweisen. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Abzugsfähigkeit der GrESt als Werbungskosten

Auch Vermieter können von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sie können die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten absetzen, wenn sie das Grundstück oder die Immobilie vermieten. Die Grunderwerbsteuer wird dann als Teil der Anschaffungskosten betrachtet und kann über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast des Vermieters. Es ist jedoch wichtig, dass die Vermietung tatsächlich erfolgt und nicht nur beabsichtigt ist. Die Finanztip Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Für Vermieter ist es wichtig, die Vermietung des Grundstücks oder der Immobilie nachzuweisen. Dies kann beispielsweise durch Mietverträge oder Kontoauszüge erfolgen, die die Mietzahlungen belegen. Zudem sollte die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten in der Buchhaltung erfasst werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich, um die Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer als Werbungskosten nachzuweisen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Bundesland-Vorteile sichern: Steuersätze und Förderprogramme optimal nutzen

Unterschiedliche Steuersätze in den Bundesländern

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Aktuell liegen die Steuersätze zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Es ist daher wichtig, sich vor dem Grundstückskauf über die aktuellen Steuersätze im jeweiligen Bundesland zu informieren. Eine regelmäßige Überprüfung der Sätze ist ratsam, da es immer wieder zu Änderungen kommen kann. Die unterschiedlichen Steuersätze können einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Grundstückserwerbs haben. Informieren Sie sich über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer.

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Steuersätze auf die Gesamtkosten des Grundstückserwerbs sollten nicht unterschätzt werden. So kann beispielsweise ein Grundstückskauf in einem Bundesland mit einem höheren Steuersatz deutlich teurer sein als in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz. Es ist daher ratsam, die Steuersätze der verschiedenen Bundesländer zu vergleichen und gegebenenfalls den Grundstückskauf in einem günstigeren Bundesland in Erwägung zu ziehen. Die Seite von Schwäbisch Hall bietet einen guten Überblick über die verschiedenen Steuersätze.

Förderprogramme und Steuererleichterungen

Einige Bundesländer bieten Förderprogramme und Steuererleichterungen für den Grundstückserwerb an. So gibt es beispielsweise in Hessen das sogenannte 'Hessengeld', das Erstkäufern von selbstgenutztem Wohneigentum einen Zuschuss von bis zu 10.000 € gewährt. Zudem gibt es für jedes Kind einen Zuschuss von 5.000 €. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Es lohnt sich, sich über die aktuellen Förderprogramme und Steuererleichterungen im jeweiligen Bundesland zu informieren. Die Finanztip Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Es gab auch in anderen Bundesländern Förderprogramme, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Das Programm reduzierte die Grunderwerbsteuer um 2 Prozentpunkte für selbstgenutztes Eigentum, das im Jahr 2022 erworben wurde. Es ist wichtig, sich über solche Initiativen zu informieren, da sie die finanzielle Belastung beim Grundstückskauf erheblich reduzieren können. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Zahlungsfristen beachten: So vermeiden Sie Säumniszuschläge

Steuerschuldner und Zahlungsverpflichtung

Grundsätzlich sind sowohl Käufer als auch Verkäufer Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer. In der Praxis wird die Zahlungspflicht jedoch in der Regel vom Käufer übernommen. Dies wird im Kaufvertrag entsprechend vereinbart. Der Käufer ist dann verpflichtet, die Grunderwerbsteuer fristgerecht an das Finanzamt zu zahlen. Die Finanztip Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Übernahme der Zahlungspflicht durch den Käufer ist üblich, da dieser in der Regel ein größeres Interesse an der reibungslosen Abwicklung des Grundstückskaufs hat. Zudem ist der Käufer in der Regel auch derjenige, der die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, um die Eintragung ins Grundbuch zu erhalten. Es ist daher ratsam, die Zahlungspflicht im Kaufvertrag klar zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Der Grunderwerbsteuerbescheid und die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhalten Sie vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Dieser enthält die Höhe der zu zahlenden Steuer sowie die Zahlungsfrist. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Nach der Zahlung der Steuer erhalten Sie vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um die Eintragung ins Grundbuch zu erhalten. Die Seite von Schwäbisch Hall bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Die Notwendigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung ist ein wichtiger Aspekt beim Grundstückskauf. Ohne diese Bescheinigung kann die Eintragung ins Grundbuch nicht erfolgen, was bedeutet, dass Sie noch nicht offiziell Eigentümer des Grundstücks sind. Es ist daher unerlässlich, die Grunderwerbsteuer fristgerecht zu zahlen, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten und die Grundbucheintragung zu ermöglichen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Befreiungen von der Grunderwerbsteuer

In bestimmten Fällen gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. So ist beispielsweise der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung oder Erbschaft in der Regel von der Steuer befreit. Auch der Erwerb durch Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) ist in vielen Fällen steuerfrei. Zudem gibt es eine Freigrenze für geringwertige Erwerbe. Diese liegt aktuell bei 2.500 EUR. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Steuer auf den gesamten Kaufpreis anfällt, wenn dieser die Freigrenze überschreitet. Die Wikipedia Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Beachtung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist wichtig, da auch bei einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer unter Umständen Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen kann. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung oder Erbschaft über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Achten Sie auf eine korrekte Kalkulation des Grundstückswerts.

Share Deals nutzen: Steueroptimierung durch indirekten Grundstückserwerb

Share Deals zur Vermeidung der GrESt

Eine weitere Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, sind sogenannte Share Deals. Dabei wird nicht das Grundstück selbst gekauft, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die das Grundstück besitzt. Wenn weniger als 90 % der Anteile an der Gesellschaft erworben werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist insbesondere für Unternehmen interessant, die größere Immobilienbestände erwerben möchten. Die Wikipedia Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt direktem Grundstückskauf ist es wichtig, die Haltefristen und Bedingungen zu beachten. So müssen die Anteile in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gehalten werden, um die Steuerbefreiung zu erhalten. Zudem gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Gestaltungsmöglichkeit nutzen zu können. Es ist daher ratsam, sich vor einem Share Deal umfassend über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Konzernklausel (§ 6a GrEStG)

Für Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns gibt es die sogenannte Konzernklausel (§ 6a GrEStG). Diese Klausel ermöglicht steuerliche Vorteile bei der Übertragung von Grundstücken innerhalb des Konzerns. Voraussetzung ist, dass eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren eingehalten wird und eine Mindestbeteiligung von 95 % besteht. Die Konzernklausel kann dazu beitragen, die Steuerlast bei Umstrukturierungen erheblich zu reduzieren. Die Wikipedia Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Mindesthaltefrist von fünf Jahren und die Mindestbeteiligung von 95 % sind wichtige Voraussetzungen für die Anwendung der Konzernklausel. Es ist daher wichtig, diese Voraussetzungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass sie erfüllt sind. Zudem ist eine sorgfältige Dokumentation der Umstrukturierung erforderlich, um die steuerlichen Vorteile geltend zu machen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Rechtsprechung verstehen: Urteile und Gesetzesänderungen richtig interpretieren

Bedeutende Urteile zur Grunderwerbsteuer

Die Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer ist vielfältig und komplex. Es gibt zahlreiche Urteile, die sich mit verschiedenen Aspekten der Steuer befassen. Diese Urteile haben einen erheblichen Einfluss auf die Praxis und sollten daher bei der Gestaltung von Grundstückskäufen berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Finanztip Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Auswirkungen der Urteile auf die Praxis sind vielfältig. So können beispielsweise bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher als zulässig galten, durch ein Urteil als unzulässig erklärt werden. Es ist daher wichtig, die Rechtsprechung im Blick zu behalten und die eigenen Strategien zur Steueroptimierung gegebenenfalls anzupassen. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Gesetzesänderungen und ihre Konsequenzen

Auch Gesetzesänderungen im GrEStG können erhebliche Konsequenzen haben. So können beispielsweise die Steuersätze angepasst werden oder es können Änderungen bei den Befreiungen und Ausnahmen geben. Es ist daher wichtig, sich über die aktuellen Gesetzesänderungen zu informieren und die eigenen Strategien zur Steueroptimierung gegebenenfalls anzupassen. Die Wikipedia Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Anpassungen der Steuersätze können einen direkten Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer haben. Auch Änderungen bei den Befreiungen und Ausnahmen können dazu führen, dass bestimmte Grundstückskäufe, die bisher steuerfrei waren, nun steuerpflichtig sind. Es ist daher unerlässlich, sich über die aktuellen Gesetzesänderungen zu informieren und die eigenen Planungen entsprechend anzupassen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Grundstücks.

Vertragsrisiken minimieren: Fehler vermeiden, Steuern sparen

Risiken bei der Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung gibt es einige Risiken, die es zu beachten gilt. So können beispielsweise fehlerhafte Formulierungen im Kaufvertrag zu steuerlichen Nachteilen führen. Auch die Ungültigkeit von Klauseln kann erhebliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt oder Steuerberater prüfen zu lassen. Die Finanztip Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Die Ungültigkeit von Klauseln kann dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht wirksam sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Klausel gegen geltendes Recht verstößt oder wenn sie nicht eindeutig formuliert ist. Es ist daher wichtig, den Kaufvertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Klauseln wirksam sind. Unsere Seite zum Ablauf eines Grundstückskaufs bietet einen guten Überblick über die notwendigen Schritte.

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft Gestaltungskonstruktionen sehr genau. Es ist daher wichtig, die wirtschaftliche Selbstständigkeit der einzelnen Verträge nachzuweisen. Auch eine sorgfältige Dokumentation und Nachweise sind unerlässlich. Wenn das Finanzamt Zweifel an der wirtschaftlichen Selbstständigkeit hat, kann es die Gestaltungskonstruktion ablehnen und die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis erheben. Die Wikipedia Seite zur Grunderwerbsteuer bietet weitere Informationen.

Der Nachweis der wirtschaftlichen Selbstständigkeit ist entscheidend, um die Gestaltungskonstruktion erfolgreich geltend zu machen. Dies kann beispielsweise durch separate Rechnungen, unterschiedliche Zahlungsströme oder getrennte Verhandlungen erfolgen. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente und Nachweise aufzubewahren, um sie dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen zu können. Achten Sie auf eine korrekte Kalkulation des Grundstückswerts.

Steuerlast minimieren: Strategische Planung und professionelle Beratung nutzen


FAQ

Was ist die Grunderwerbsteuer und wann fällt sie an?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn ich ein unbebautes Grundstück kaufe und darauf bauen möchte?

Eine Möglichkeit ist der getrennte Erwerb von Grundstück und Gebäude. Achten Sie darauf, dass zwischen dem Grundstückskauf und dem Bauvertrag eine gewisse Zeitspanne liegt (sogenannte 'Schamfrist'), um den Eindruck einer wirtschaftlichen Einheit zu vermeiden.

Was bedeutet die 'Schamfrist' beim getrennten Erwerb von Grundstück und Gebäude?

Die 'Schamfrist' ist eine Zeitspanne zwischen dem Grundstückskauf und dem Bauvertrag, die eingehalten werden sollte, um zu vermeiden, dass das Finanzamt beide Verträge als wirtschaftliche Einheit betrachtet und die Grunderwerbsteuer auf die gesamten Kosten (Grundstück und Bau) erhebt. Eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten wird empfohlen.

Kann ich die Grunderwerbsteuer reduzieren, wenn ich eine bestehende Immobilie kaufe?

Ja, indem Sie bewegliche Gegenstände (Inventar) separat im Kaufvertrag ausweisen. Dazu gehören beispielsweise Einbauküchen oder Saunen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Der Wert dieser Gegenstände wird dann nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen.

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür benötige ich sie?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt. Sie ist erforderlich, um die Eintragung ins Grundbuch zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung kann die Eintragung nicht erfolgen.

Gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?

Ja, in bestimmten Fällen gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. So ist beispielsweise der Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung oder Erbschaft in der Regel von der Steuer befreit. Auch der Erwerb durch Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) ist in vielen Fällen steuerfrei.

Was sind Share Deals und wie können sie zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer genutzt werden?

Bei Share Deals wird nicht das Grundstück selbst gekauft, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die das Grundstück besitzt. Wenn weniger als 90 % der Anteile an der Gesellschaft erworben werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Können Selbstständige und Vermieter die Grunderwerbsteuer steuerlich geltend machen?

Ja, Selbstständige und Freiberufler können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn sie das gekaufte Grundstück oder die Immobilie für betriebliche Zwecke nutzen. Vermieter können die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten absetzen, wenn sie das Grundstück oder die Immobilie vermieten.

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